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Hiermit
möchten wir Antworten auf einen Teil der von Ihnen am
meisten gestellten Fragen geben. In Kroatien gibt es eine
Vielzahl von Gesetzen die mit dem Immobilienverkehr oder
allgemein mit Immobilien verbunden sind. Wir haben nicht die
Absicht Sie damit zu langweilen, sondern möchten hier
einfach einige Fragen bezüglich des Erwerbes oder des
Verkaufs von Immobilien beantworten. Wir werden unsere
Fragen und Antwortenliste so ergänzen, wie Ihre
entsprechenden Anfragen bei uns eintreffen. Natürlich werden
wir alle eventuell anfallenden, hier nicht enthaltenen
Fragen gerne direkt über unsere Agentur beantworten.
- WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT EIN
KÄUFER BEI DER ERWERBUNG VON IMMOBILIEN IN KROATIEN ?
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Einen Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Kroatien,
der entweder mit einem Heimatsschein, einem Reisepaß oder
einem Personalausweis der Republik Kroatien bewiesen werden
kann. Ebenso wir auch eine Kopie dieser Dokumente
akzeptiert, falls man das Original gleichzeitig vorweisen
kann.
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KÖNNEN AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER
IMMOBILIEN IN KROATIEN ERWERBEN ?
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Ja. Dazu benötigen sie eine Zustimmung des Ministeriums für
Rechtswesen und des Ministeriums für Außlandsfragen. Diese
Zustimmung können Bürger der Staaten beantragen mit denen
Kroatien ein Reziprozitätsabkommen unterzeichnet hat und in
Ausnahmefällen auch Bürger anderer Staaten. Das Verfahren
ist wie folgt: Wenn sich ein Ausländer dafür entschliesst
eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, muß zuerst ein
Verkaufsvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen werden.
Dieser kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht notariell
beglaubigt werden werden. Der Vertrag wird danach, mit
anderen nötigen Unterlagen an das Außenwärtige Ministerium
in Zagreb gesandt. Nachdem dieses Ministerium seine
Zustimmung erteilt, kann das Eigentum in das Grundbuch beim
entsprechenden Landgericht auf den Namen des Käufers
eingetragen werden und die Erwerbssteuer entrichtet werden.
Ausländer die eine Gesellschaft in Kroatien zu gründen
planen, oder schon eine gegründet haben, können im Namen
dieser Gesellschaft frei Immobilien erwerben.
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KÖNNEN AUSLÄNDER IN KROATIEN
IMMOBILIEN VERKAUFEN ?
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Alle körperlichen und
rechtlichen Personen können ohne jegliche Schwierigkeiten in
der Republik Kroatien Immobilien verkaufen.
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WIE
HOCH IST DIE ERWERBSSTEUER FÜR IMMOBILIEN IN
KROATIEN ?
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Diese ist einheitlich auf 5% des
vertraglichen Immobilienwertes festgelegt. Dieser Steuersatz
bezieht sich auf alle Immobilien und alle
Immobiliengeschäfte. Der zu zahlende Steuerbetrag wird
aufgrund des Kaufpreises der Immobilie aus dem Vertrag und
einer Wertschätzung seitens des befugten Steueramtes in
dessen Gebiet sich die Immobilie befindet festgesetzt.
Gemäß des Gesetzes wird Erwerbssteuer entweder vom Käufer
oder dem Verkäufer in seinem Namen bezahlt, je nach
Absprache der Parteien.
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WIE HOCH IST DIE STEUER BEI EINEM IMMOBILIENAUSTAUSCH ?
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Ebenso 5% , aber hier bezahlt jeder der Inhaber der
Immobilie 5% des Wertes seiner Immobilie bei Austausch.
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WANN MUSS DIE ERWERBSSTEUER AUF
IMMOBILIEN ENTRICHTET WERDEN ?
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Nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Käufer den
Immobilienkauf beim zuständigen Steueramt binnen 30 Tagen
nach dem Vertragsabschluß anmelden. Der öffentliche Notare
ist ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvetrages an das
Steueramt zu senden. Der Käufer muß binnen 15 Tagen nach
Eingang des Bescheides über zu entrichtende Erwerbssteuer
vom Steueramt, diese Steuer bezahlen. Im Falle des
Zahlungsverzuges, werden für jeden Tag der Verspätung
Verzugszinsen berechnet.
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ZAHLT DER VERKÄUFER BEIM
IMMOBILIENVERKAUF STEUERN ?
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Nein. Er bezahlt Steuer nur im Falle, daß er die Immobilie
vor dem Ablauf von drei Jahren nachdem er sie erworben hat
verkauft und zwar zu einem Preis der höher ist als der
Beschaffungspreis. In diesem Falle ist er verpflichtet auf
die Differenz zwischen dem Erwerbs- und Verkaufspreis 35%
Einkommenssteuer und Lokalsteuer nach jeweilig gültigen
Gemeindesätzen zu bezahlen.
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MUß DER KÄUFER (NEBEN DEM VERKÄUFER)
SEINE UNTERSCHRIFT AUF DEM KAUFVERTRAG BEGLAUBIGEN LASSEN ?
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Dies obliegt seinem freien Willen.
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WIEVIEL ANZAHLUNG MUß MAN BEI
VERTRAGSABSCHLUß (Vorvertrag oder Kaufvertrag) ENTRICHTEN ?
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Üblich sind 10% des
Vertragspreises oder nach Absprache der Vertragsparteien.
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IST ES MÖGLICH EINEN KAUFVERTRAG IM
AUSLAND ZU BEGLAUBIGEN ?
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Ja. Aber wir empfehlen die
Vertragsbeglaubigung in einer Botschaft oder einem Konsulat
der Republik Kroatien durchzuführen. Falls Sie den Vertrag
bei einem ausländischen Notar beglaubigen lassen, muß diese
Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher in die
kroatische Sprache übersetzt werden.
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KANN MAN DIE IMMOBILIENERWERBSSTEUER
AUCH IN AUSLANDSWÄHRUNG BEZAHLEN ?
Die Steuer wird
per Bank - oder Postüberweisung bezahlt. Im Falle von
Zahlung in ausländischer Währung, wird diese nach jeweils
gültigem mittleren Wechselkurs der Nationalbank Kroatien am
Tage der Zahlung in Kuna umgerechnet.
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